Widerspruchslösung: Wer wählen will, muss Widerspruch einlegen

Bonn. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die bisherigen Wahlbenachrichtigungen ersatzlos abgeschafft werden. Wahlrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch, wer im Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor einer Wahl beim für ihn zuständigen Wahlleiter seinen Wahlschein beantragt.

Anders als Kritiker behaupten würde das Wahlrecht damit in keiner Weise eingeschränkt, so ein Regierungssprecher. Es gebe damit künftig allerdings „eine Verpflichtung, sich zu beschäftigen. Ja, das ist ein Eingriff in die Freiheit.“

Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass sie ja nicht im Ernst erwarten könnte, dass die Bürger sich eigenverantwortlich, anlasslos und komplett aus eigenem Antrieb mit der vergleichsweise heftigen Frage, ob sie Organspender sein möchten oder nicht beschäftigen, den Bürgern aber den relativen Nobrainer, ob sie denn wählen gehen wollen oder nicht noch mit Millionen teurer Hauspost als staatlichen Erinnerungsservice zukommen lässt. Wer seinen Wahlschein nicht beantragt, gilt ab sofort als Nichtwähler. Wer per Antrag widerspricht, bekommt seinen Wahlschein ausgehändigt und darf wählen.

„Wer sich ausreichend viel mit Politik beschäftigt, um sich selbst eine Wahl zuzutrauen, für den sollte es keine Hürde sein, rechtzeitig seinen Wahlschein zu beantragen,“ so heißt es aus Regierungskreisen.