Das EU-Pizza-Rezept

Liberale übertreiben hin und wieder und lassen sich zu Äußerungen hinreißen wie dass der Staat ja allmählich wirklich absolut alles regulieren würde, bis hin zu Klospülungen, Kondomen oder Pizza-Rezepten.

Aber vielleicht übertreiben Liberale dabei gar nicht, sondern sind einfach nur einmal zu oft auf Schriftstücke wie dieses gestoßen:

„Nach Ablauf der Gehzeit wird die Teigkugel mit Hilfe eines Spachtels aus dem Kasten genommen und auf den Arbeitstisch der Pizzeria auf eine dünne Schicht Mehl gelegt, die vermeiden soll, dass der Laib auf dem Arbeitstisch festklebt. Mit einer von der Mitte zum Rand gehenden Bewegung und dem Druck der Finger beider Hände auf die Teigkugel, die mehrfach gewendet wird, formt der Pizzabäcker eine Teigscheibe, die in der Mitte nicht dicker als 0,4 cm ist, wobei eine Toleranz von ± 10 % zulässig ist, und die am Rand nicht dicker als 1-2 cm ist, so dass auf diese Weise ein erhabener Teigrand entsteht.“

VERORDNUNG (EU) Nr. 97/2010 DER KOMMISSION vom 4. Februar 2010

Ja, die EU hat tatsächlich – und detaillierter als jedes Kochbuch – aufgeschrieben und höchstoffiziell definiert, was zum Teufel eigentlich eine Pizza ist.

Ja, das ist im engeren Sinn vielleicht kein besonders gutes Beispiel für die EU-Regelwut, auch wenn es erstmal so scheint. Denn dieses Papier definiert eben den damit geschützten Begriff „Pizza Napoletana“.

Vielleicht entspricht das sogar ihrem aktuellen Auftrag – viel Spricht dafür. Denn natürlich ist dieses Pizzarezept letztendlich Teil einer EU-weiten Regelung des Binnenmarktes, was eben zentraler Job der EU ist und was ich im Grundsatz auch völlig richtig finde.

Was aber dieses immerhin 10-seitige Dokument sehr eindrucksvoll belegt ist, dass die EU sich längst viel zu detailliert und kleinteilig um Millionen Nichtigkeiten kümmert.

Die Herzen und Köpfe der Bürger Europas erreicht man so allerdings nicht.